Einleitung
In den letzten Jahren hat das Konkordat aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen erheblich an Bedeutung gewonnen. Dennoch wird es häufig fälschlicherweise mit dem Insolvenzverfahren gleichgesetzt.
Tatsächlich handelt es sich beim Konkordat um ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren, das Unternehmen ermöglicht, ihre wirtschaftliche Tätigkeit fortzusetzen und gleichzeitig ihre Verbindlichkeiten neu zu ordnen.
Was ist ein Konkordat?
Das Konkordat ist ein gerichtliches Verfahren zur Restrukturierung von Schulden für Schuldner, die zahlungsunfähig sind oder deren Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.
Die wichtigsten Ziele sind:
Fortführung des Unternehmens
Schutz der Gläubiger
Vermeidung einer Insolvenz
Wiederherstellung der finanziellen Stabilität
Konkordat und Insolvenz
Diese beiden Verfahren verfolgen unterschiedliche Ziele.
Konkordat
Das Unternehmen bleibt tätig.
Ziel ist die Sanierung.
Schulden werden restrukturiert.
Gerichtliche Überwachung.
Insolvenz
Liquidation des Vermögens.
Anwendung des Insolvenzrechts.
Das Konkordat dient somit der wirtschaftlichen Sanierung vor einer möglichen Insolvenz.
Wer kann einen Konkordatantrag stellen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können unter anderem:
Kaufleute
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Einzelunternehmen
Bestimmte natürliche Personen
einen Konkordatantrag stellen.
Die Annahme des Antrags erfolgt jedoch nicht automatisch. Das zuständige Handelsgericht prüft insbesondere die finanziellen Unterlagen und die Umsetzbarkeit des vorgelegten Restrukturierungsprojekts.
Wie läuft das Konkordatverfahren ab?
Das Verfahren besteht im Allgemeinen aus mehreren Phasen.
Antragstellung
Der Schuldner reicht die gesetzlich erforderlichen finanziellen Unterlagen sowie das Konkordatprojekt beim zuständigen Gericht ein.
Vorläufige Frist
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann das Gericht eine vorläufige Frist gewähren und einen Konkordatkommissar bestellen.
Endgültige Frist
Nach eingehender Prüfung kann eine endgültige Frist gewährt werden. Während dieses Zeitraums wird das Restrukturierungsprojekt weiterentwickelt und überwacht.
Prüfung durch die Gläubiger
Die Gläubiger prüfen den Vorschlag. Für die gerichtliche Bestätigung müssen die gesetzlich vorgesehenen Mehrheiten erreicht werden.
Gerichtliche Bestätigung
Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann das Gericht das Konkordat bestätigen.
Kann das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetzen?
Ja.
Das wesentliche Ziel des Konkordats besteht darin, die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens soweit wie möglich fortzuführen.
Bestimmte Rechtsgeschäfte können jedoch der Kontrolle des Gerichts oder des Konkordatkommissars unterliegen.
Rechte der Gläubiger
Gläubiger verfügen unter anderem über folgende Rechte:
Anmeldung ihrer Forderungen
Prüfung des Konkordatprojekts
Erhebung gesetzlich zulässiger Einwendungen
Nutzung weiterer gesetzlicher Rechtsbehelfe
Wird jeder Konkordatantrag angenommen?
Nein.
Das Gericht berücksichtigt insbesondere:
Finanzielle Unterlagen
Zahlungsfähigkeit des Schuldners
Realisierbarkeit des Konkordatprojekts
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Unternehmens
Interessen der Gläubiger
Häufig gestellte Fragen
Wird das Unternehmen nach dem Antrag geschlossen?
Nein.
Ziel des Konkordats ist es, den Geschäftsbetrieb soweit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Werden die Schulden vollständig erlassen?
Nein.
Die Schulden werden nach Maßgabe des bestätigten Restrukturierungsplans neu geordnet.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls, den gerichtlichen Entscheidungen und der Komplexität des Verfahrens ab.
Fazit
Das Konkordat ist ein bedeutendes Restrukturierungsinstrument für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.
Jeder Antrag wird anhand der finanziellen Lage des Schuldners, der Interessen der Gläubiger und der gesetzlichen Voraussetzungen individuell bewertet.
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.


